Schulangelegenheiten - Ganztagsschulen
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Schulangelegenheiten - Ganztagsschulen
Folgende Grundschulen bieten in Rinteln Ganztagsbetreuung an:
Grundschule Süd | montags bis freitags | bis 17.00 Uhr |
Grundschule Nord | montags bis freitags | bis 17.00 Uhr |
Grundschule Unter der Schaumburg | montags bis freitags | bis 15.30 Uhr |
Grundschule Exten-Krankenhagen | montags bis freitags | bis 17.00 Uhr |
Grundschule Exten-Krankenhagen, Außenstelle Krankenhagen | montags bis donnerstags | bis 15.00 Uhr |
Die Konzepte zum Ganztag entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Schulen. Anmeldungen bitte in den betreffenden Schulsekretariaten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport