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Schulangelegenheiten - Vermietung von Räumlichkeiten für schulfremde Zwecke

Räume von Grundschulen und die dazu gehörenden Plätze können auf besonderen Antrag auch für schulfremde Zwecke überlassen werden, wenn dadurch die Bedürfnisse der Schule nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Stadt Rinteln