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Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen - die Sätze wurden zum 1. Januar 2020 erhöht.

Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren um 18 Euro auf bis zu 220 Euro und für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren um 21 Euro auf bis zu 293 Euro.