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Bauleitplanung der Stadt Rinteln - Bebauungsplan Nr. 13 „Bleekebrink“, Ortsteil Todenmann

22.06.2020

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 13 „Bleekebrink“, Ortsteil Todenmann
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 den Entwurf des nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 13 „Bleekebrink“, Ortsteil Todenmann einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 - 2. Alternative BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3 - 2. Alternative BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB verzichtet.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 erstreckt sich im Teilplan 1 (Todenmann) auf eine Fläche westlich der Straße Bleekebrink im Ortsteil Todenmann. Der Planbereich ist von Wohnbebauung umgeben, die über die v.g. Straße und den im weiteren nördlichen Verlauf nach Westen führenden Kirschenweg erschlossen wird. Im weiteren südlichen Verlauf der Straße Bleekebrink verläuft die überörtlich relevante Landesstraße L 441 (Hauptstraße) in welche die Straße Bleekebrink einmündet. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Teilplan 1) mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 i.O. (verkleinert) © 2020, LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Rinteln


Im Bereich des Teilplans 2 (Hohenrode) liegen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen vor, die mit einzelnen Gehölzen bestanden sind. Innerhalb des Teilplans 2 soll die externe Kompensation für die Eingriffe im Teilplan 1 erfolgen, sodass die Flächen bei der Berechnung der Grundfläche nicht berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Teilplan 2) mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 i.O. (verkleinert) © 2020, LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Rinteln

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt den von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 betroffenen Bereich des Teilplans 1 als Wohnbaufläche dar. Da im Plangebiet als Art der baulichen Nutzung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen ist, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen und dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen werden.

Für den Teilplan 2 werden im wirksamen Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich schließt östlich an den Siedlungsbereich Hohenrode (Sonderbaufläche für Wochenendhäuser) an und ist im Norden, Osten und Westen von weiteren Flächen für die Landwirtschaft umgeben.
Die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann als aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt angesehen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 13 „Bleekebrink“, OT Todenmann, einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind hier zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:
Herr Manja:        (Tel.: 05751/403-174)
Frau Neuhäuser:    (Tel.: 05751/403-144)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift, sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 22.06.2020

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister


Thomas Priemer