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Bauleitplanung der Stadt Rinteln Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln

01.07.2020

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West) im Ortsteil Rinteln gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planung betrifft eine innerörtlich gelegene unbebaute Konversionsfläche. Das Plangebiet grenzt westlich an die Kurt-Schumacher-Straße, im Norden an den Schubertweg und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 3,6 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.



 
Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit Grünflächen dar und wird im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird der FNP für das Plangebiet Wohnbauflächen darstellen. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Die aktuellen städtebaulichen Entwürfe und die Kurzbegründung zum B-Plan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, OT Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

06.07.2020 bis einschließlich 10.08.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:
Herr Manja:        (Tel.: 05751/403-174)
Frau Neuhäuser:    (Tel.: 05751/403-144)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 02.07.2020

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister


Thomas Priemer