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Erneut „Coole Sommerferienaktion“ der Stiftung für Rinteln: Die Sommerferiencard

12.06.2019

(aus Sicherheitsgründen erhalten nur Kinder ab einem Alter von 7 Jahren eine Sommerferiencard)

Aufgrund der großen Resonanz in den Vorjahren finanziert die Stiftung für Rinteln aus Spendengeldern unter dem Motto „gemeinsam lernen - gemeinsam leben“ auch während der diesjährigen Sommerferien vom 04.07.2019 bis zum 14.08.2019 wieder Freibadkarten.

Berechtigungsscheine für die „sommerferiencard“ erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 7 - 18 Jahren, die Hartz-IV-Leistungen, Asylbewerberleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag (Ohne Anspruch auf Kostenübernahme nach Bildung und Teilhabe) beziehen und den Wohnsitz in der Stadt Rinteln haben.
Kinder und Jugendliche, die den Berechtigungsschein erhalten haben, können sich kostenlos für einen von der DLRG Rinteln angebotenen Schwimmkurs anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen liegen im Job-Center Berechtigungsscheine aus und für Empfänger von Asylbewerberleistungen bzw. Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII liegen die Berechtigungsscheine beim Landkreis Schaumburg, Sozialamt, Außenstelle Rinteln, aus. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten die Berechtigungsscheine bei der Stadt Rinteln Klosterstr. 20 in der Wohngeldstelle oder im Zimmer Nr. 231/232.

Die Berechtigungsscheine müssen ausgefüllt und vom Job-Center bzw. Sozialamt, Wohngeldstelle oder der Stiftung unterschrieben und abgestempelt werden. Danach können die Berechtigungsscheine im Weserangerbad gegen eine kostenlose „sommerferiencard“ eingetauscht werden.