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Gehölzpflegearbeiten

Hinweis zu Gehölzpflegearbeiten

Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar endet gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 die Vogelschutzzeit. Das bedeutet, Privatpersonen dürfen in diesem Zeitraum wieder größere Schnittarbeiten an ihren Gehölzen oder die Entfernung dieser durchführen.

Bitte beachten Sie dabei, dass gemäß § 32 Niedersächsisches Straßengesetz bei Arbeiten auch auf einem Privatgrundstück die Entfernung oder Schädigung von öffentlichen Baumwurzeln nicht ohne Absprache mit der Straßenbaubehörde zulässig ist.

Da sich ein Baum über die Wurzeln versorgt, stellen mechanische Verletzungen im Wurzelraum eine Einschränkung bis Unterbrechung der Versorgung dar. Der Baum wird dadurch geschwächt und es kann zum Eintritt von Pilzen oder Bakterien führen, was ein Absterben der Wurzeln und damit des Baumes beschleunigt. Im schlimmsten Fall bricht der Baum um – ggf. auf die Straße oder eben auf das Privatgrundstück. Daher ist bei Erdarbeiten dringend Vorsicht geboten, damit es nicht zu Sach- oder Personenschäden kommt.

Es kann für Bäume ebenfalls großen Schaden verursachen, wenn auf dem Wurzelraum schweres Material gelagert oder geparkt wird. Als empfindlichster Wurzelraum gilt dabei der Bereich unter der Krone plus 1,50 Meter Umkreis (siehe Abbildung). Das Gewicht von Material oder Fahrzeugen verdichtet auf längere Sicht den Wurzelraum und führt ebenfalls zu Versorgungsschäden am Baum.

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Frau Wahl: jk.wahl@rinteln.de; Tel. 05751 403-501

 

Baum Bagger 
Quelle: GALK e.V.