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Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, weil die Belastungsverteilung im Lauf der Zeit unzutreffend geworden ist. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Mit der Neuregelung ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt, es kann aber zu Verschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen, die sowohl eine Erhöhung als auch eine Verminderung der Grundsteuer bedeuten können. Als Grundlage für die Bewertung des Grundbesitzes wird in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell angewendet. Dafür werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen, sowie der jeweilige Bodenrichtwert zugrunde gelegt.

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 eine Resolution beschlossen, in der er den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Rinteln zusichert, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht genutzt wird, um sie in ihrer Gesamtheit mit höheren Abgaben zu belasten. Der Rat der Stadt Rinteln wird daher den Grundsteuerhebesatz ggfs. nur so weit anpassen, dass die Grundsteuereinnahmen für unsere Stadt insgesamt nicht steigen. Die Mitglieder des Rates weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es in Einzelfällen zu Steuererhöhungen, aber auch zu geringeren Steuerzahlungen kommen wird. Dies ist unvermeidlich, wenn die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellte gleichheitswidrige Bewertung von Grundstücken beseitigt werden muss.

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin/jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Für die Berechnung nach dem Flächen-Lage-Modell sind folgende Angaben zu machen:

  • Adresse
  • qm des Grund und Bodens

qm der Gebäudeflächen für Wohnen und Nicht-Wohnen

Die Erklärungen können kostenfrei über ein Elster-Portal erfolgen. Dazu benötigen Sie ein Benutzerkonto. Bereits vorhandene eigene Benutzerkonten, oder auch die Benutzerkonten von Angehörigen (z. B. Ehegatten, Kinder) können dafür benutzt werden. Informationen über die Einrichtung eines Benutzerkontos für „Mein Elster“ erhalten Sie unter

https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

Die Feststellungserklärungen sollen in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.10.2022 erfolgen.

Update vom 13. Oktober 2022: "Die Finanzminister der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist für die Grundsteuererklärung zu verlängern. Die neue Frist wurde auf den 31. Januar 2023 gesetzt."

In besonderen Einzelfällen kann die Feststellungserklärung auf Antrag auch in Papierform erfolgen.

Die Finanzämter planen allen Eigentümerinnen und Eigentümern im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben zu schicken, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen für das Ausfüllen der Erklärung kurz und kompakt hervorgehen. Diese sind auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen.

Als Ausfüllhilfe für die Feststellungserklärungen wird zusätzlich über das Elster-Portal der Grundsteuer-Viewer zur Verfügung gestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist eine Kartendarstellung, aus der die Flächen und der Lage-Faktor ersichtlich sind.

Umfassende Informationen über die Grundsteuerreform, das Flächen-Lage-Modell, sowie häufig gestellte Fragen (FAQ´s) erhalten Sie unter https://mf.niedersachsen.de  . Hier als Suchwort „Reform zur Grundsteuer“ eingeben.

Informationen für die Zielgruppen : - Grundstückseigentümer/innen, Land- und Forstwirte, Kommunen und Steuerberater/innen erhalten Sie unter:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-202526.html

Wenn Sie die Feststellungserklärung vollständig aktuell und richtig nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben, veranlassen alles weitere die zuständigen Finanzämter und Kommunen. Für Grundstücke innerhalb der Stadt Rinteln ist das Finanzamt Stadthagen, Schloss, Obernstr. 36, 31655 Stadthagen und die Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln zuständig.

Die neuen Werte für den Grundbesitz wirken sich ab 2025 auf die von Ihnen zu entrichtende Grundsteuer aus.

Bitte bedenken Sie, dass die endgültige Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Grundsteuer nicht allein durch den vom Finanzamt errechneten Grundsteuermessbetrag bestimmt wird. Auch der vom Rat der Stadt Rinteln für 2025 festgesetzte Hebesatz, mit dem der Messbetrag zur Errechnung der Grundsteuer multipliziert wird, wirkt sich entscheidend aus.