Bauleitplanung
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.
Instrumente der Bauleitplanung sind zum einen der Flächennutzungsplan (FNP) sowie der Bebauungsplan (B-Plan).
Vorab müssen die Pläne ein formales und planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, das im Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), in Verbindung mit dem jeweils geltenden Landesrecht, umfassend geregelt ist.
Die Verfahrensabläufe sind für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in Ihren Grundzügen ähnlich. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Schaumburg).
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzung nach den geplanten Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Auf Grund des großen Maßstabs (zB. 1:25.000) entwickelt der FNP keine parzellenschärfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.
Zu jedem Flächennutzungsplan gehört eine Begründung (früher Erläuterungsbericht), in dem die Plandarstellungen im Einzelnen erläutert werden.
Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist eine planerische Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
Die Aussagen im Bebauungsplan (B-Plan) sind aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes zu entwickeln und konkretisieren.
Im Gegensatz zu dem Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans (M.1:500 oder 1:1000) parzellenscharf und bei einer Bebauung für jedermann verbindlich.
Bebauungspläne können eine Vielzahl von Festsetzungen definieren, vorrangig die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, Straßenverkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung (Erläuterung der planerischen Festsetzungen), gegenenfalls auch ein Umweltbericht und weitere Fachgutachten.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilgebiete (sogenannte Geltungsbereiche) erstellt.
Links in der Registerleiste gelangen Sie unter "Bauleitplanung" zu "Rechtskräftige Bebauungspläne". Hier können Sie alle vorhandenen Bebauungspläne der Stadt Rinteln einsehen bzw. runterladen.
Verfahren (Wie wird ein Bauleitplan aufgestellt?)
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Der nachfolgende Link führt Sie zu einer Veranschaulichung der einzelnen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren. -> Verfahrensschema
Links in der Registerleiste gelangen Sie unter "Bauleitplanung" zu "Akutell im Verfahren". Hier können Sie sich einen Überblick über die aktuellen Verfahrensstände der einzelnen Bauleitplanverfahren der Stadt Rinteln verschaffen.