Naturnahe Vorgärten
Hinweise zur Gartengestaltung
Gemäß § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Der Rat der Stadt Rinteln hat am 31.03.2022 die Entwicklung eines Flyers beschlossen, der über die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie ökologische Nachteile von Schottergärten und -flächen informiert. Diesen Flyer in digitaler Form sowie Ideen, wie Sie einen Schottergarten umgestalten können oder Ihren jetzigen Garten noch vielfältiger gestalten, finden Sie in den unten aufgelisteten Links und Dokumenten.
Das Mitmach-Projekt "Hier blüht euch was!" ist übrigens einer der Meilensteine des Aktionsplans "Bienenfreundliches Rinteln", der im Herbst 2017 vom Stadtrat beschlossen wurde.
Nähe Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: www.hierbluehteuchwas.de
Links:
https://kommbio.de/dokumente/leben-im-bluehenden-vorgarten/
https://www.gartenreich-projekt.de/