Schützenhaus Steinanger
Verkauf des Schützenhauses Steinanger, Am Steinanger 12
Die Stadt Rinteln als Eigentümerin verkauft ein noch zu vermessendes Teilstück des in der Gemarkung Rinteln liegenden Flurstücks 84/8 der Flur 8 mit den darauf befindlichen Anlagen (ehemaliges Schützenhaus).
Beschreibung des Verkaufsgegenstandes:
Grundstück
Größe: rd. 1.400 qm
Belastungen im Grundbuch: keine
Hauptgebäude
Gebäudetyp: Schützenhaus mit Schießstand
Größe: Nutzfläche: rd. 94 m²
Baujahr: ursprünglich 1942, 1946
Anbau 1968
Unterkellerung: nicht unterkellert
Unterhaltungszustand: Mängel an der tragenden Grundsubstanz, Dacheindeckung schadhaft und teilweise abgängig, erhebliche Feuchtigkeitsschäden einhergehend mit Schimmelpilzbefall, sanitäre und elektrische Anlage überwiegend abgängig oder erneuerungsbedürftig, Schädlingsbefall im Dachboden
Heizung: aktuell nicht vorhanden, Warmwasseraufbereitung dezentral über Durchlauferhitzer
Besondere Bauteile: Überdeckter Freisitz (55 m²), dreiseitig umschlossen in Massivbau, Flachdach mit bituminöser Dachabdichtung
Energieausweis: liegt nicht vor
Am 27.03.2025 kann das Kaufobjekt in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr besichtigt werden.
Bei diesem Termin können darüber hinaus persönliche Fragen geklärt sowie ein Wertgutachten des Grundstücks eingesehen werden.
Das Mindestgebot beträgt 78.000,00 Euro. Sämtliche mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Kosten trägt der Käufer.
Interessenten werden gebeten, sich mit der Stadt Rinteln unter liegenschaften@rinteln.de oder telefonisch unter 05751/403-157 in Verbindung zu setzen.
Schriftliche Kaufangebote sind bis zum 22.04.2025, 10.00 Uhr, bei der Stadt Rinteln, Amt 12, Zi.-Nr. 311, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Schützenhaus Steinanger“ abzugeben. Danach eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Die öffentliche Angebotseröffnung erfolgt unmittelbar nach Abgabeschluss.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf treffen die zuständigen politischen Gremien der Stadt Rinteln. Die Stadt Rinteln ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
Die Stadt Rinteln behält sich ausdrücklich die Entscheidung unter Berücksichtigung des Preises sowie der geplanten Nutzung vor.