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Basiselterngeld

Dauer

Dieses Elterngeld steht den Eltern gemeinsam mit 12 Monatsbeiträgen zur Verfügung, die untereinander aufgeteilt werden können. Hier sind Lebensmonate gemeint, nicht Kalendermonate. Die Dauer ist frei aufteilbar, gemeinsam oder nacheinander. Wenn der gleichzeitige Bezug gewählt wird, verkürzt sich die Bezugszeit um die Hälfte, es werden jeden Monat 2 Monatsbeträge verbraucht.

Es können zwei zusätzliche Monate hinzukommen, wenn beide Elternteile das Elterngeld nutzen und das Einkommen entfällt.

Das Basiselterngeld findet Anwendung auf alle, die ihr Kind oder ihre Kinder in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen möchten und dabei nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Bei Mehrlingsgeburten ändert sich der Anspruch nicht. Alleinerziehende können allein bis zu 14 Monate Anspruch erheben.

Für angenommene Kinder ist der Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt ausschlaggebend.

Jeder Berechtigte kann das Elterngeld für mindestens zwei Monate, höchstens für 12 Monate beziehen. Eine Übertragung der Partnermonate ist in besonderen Fällen möglich.

Höhe des Basiselterngeldes

Das wegfallende Einkommen wird ersetzt. In welcher Höhe dies geltend gemacht werden kann, hängt vom vorherigen Netto-Einkommen ab und kann zwischen 65 und 100 % liegen. GGf. werden auch andere Einnahmen angerechnet.

Das Basiselterngeld beträgt monatlich mindestens 300 € und höchstens 1800 €.

Bei einem Geschwisterkind unter drei Jahren oder bei zwei und mehr Geschwistern unter sechs Jahren oder bei einem behinderten Geschwisterkind bis 14 Jahre kommt der Geschwisterbonus zum Tragen – Das Elterngeld wird um 10 % bzw. mindestens 75 € monatlich erhöht.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der monatliche Betrag um 300 € für jedes weitere Mehrlingskind.

Neben dem Basiselterngeld ist Teilzeitarbeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich erlaubt. Dann wird zur Berechnung das Teilzeiteinkommen berücksichtigt und die Differenz zum Einkommen vor der Geburt des Kindes gezahlt.