Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus ist eine zusätzliche Leistung, die einen frühen beruflichen Wiedereinstieg der Eltern nach der Geburt fördert.
Das wegfallende Einkommen wird genau wie beim Basiselterngeld ersetzt. In welcher Höhe dies geltend gemacht werden kann, hängt ebenso vom vorherigen Einkommen ab und kann zwischen 65 und 100 % liegen.
Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange wie das Basis Elterngeld gezahlt, man bekommt die Hälfte vom regulären Basis Elterngeld.
Wenn Elterngeld Plus in Anspruch genommen wird, kann der Bezug ab dem 15. Lebensmonat des Kindes nicht mehr unterbrochen werden.
Um das Elterngeld Plus zu erhalten, muss man nicht erwerbstätig sein und auch Selbstständige können es erhalten.
Zusätzlich kann ein Partnerbonus für 4 weitere Monate gewährt werden. Dazu müssen die beiden Partner gleichzeitig für vier aufeinander folgende Monate jeweils 25 bis 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Die Antragstellung muss gemeinsam erfolgen und am Stück genommen werden. Alleinerziehende können diesen 4-Monats-Bonus unter den genannten Bedingungen auch allein beantragen.
Wie beim Basiselterngeld können Geschwister- und Mehrlingsbonus geltend gemacht werden. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen dann für den gesamten Bezugszeitraum vorliegen.
Das Elterngeld Plus beträgt monatlich mindestens 150 € und höchstens 900 €.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln und der Ortsteile ist für das Antragsverfahren die Stadt Rinteln zuständig.
Weitere Informationen rund um die Antragstellung finden Sie hier.
Die zuständige Stelle für den Antrag auf Elterngeld für Schaumburg (außer für Rinteln und seine Ortsteile) ist der Landkreis – hier gelangen Sie auf die Seite mit Ihren Ansprechpartnern.
Antragsformulare, weitere Informationen und viele Antworten rund um dieses Thema erhalten Sie auch beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .
Für Niedersachsen finden Sie Informationen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: