Gewalt erkennen
Die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Portal gibt Einblick in die Arbeit des Beauftragten, dokumentiert Aktivitäten sowie Entwicklungen und bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.
https://beauftragter-missbrauch.de/
Häusliche Gewalt
Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung werden als häusliche Gewalt bezeichnet. Diese Form der Gewalt kann sich vielfältig zeigen.
Häufig kommt diese Gewalt zuhause, im eigentlich geschützten Raum vor - in der eigenen Wohnung, aber auch in der Öffentlichkeit. Mehr als 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen, aber häusliche Gewalt trifft auch Männer.
Es gibt verschiedene Hilfsangebote, die Betroffene und ihr Umfeld unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums: Initiative "Stärker als Gewalt"!
Weibliche Genitalverstümmelung: Lebensgefährliche Tradition
200 Millionen Frauen sind weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, 3 Millionen Mädchen sind von ihr bedroht.
Alleine in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet vier Formen von weiblicher Genitalverstümmelung:
- Sunna-Beschneidung: Entfernung der Vorhaut mit der ganzen oder einem Teil der Klitoris,
- Exzision: Entfernung der Klitoris mit teilweiser oder totaler Entfernung der kleinen Schamlippen,
- Infibulation: Entfernung der ganzen oder eines Teils der äußeren Genitalien und Verengung oder Verschließung der vaginalen Öffnung sowie
- andere Formen von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen der äußeren und/oder inneren weiblichen Geschlechtsorgane wie zum Beispiel Piercing, Einschnitt oder Einriss der Klitoris.
Die Folgen können lebensgefährliche Blutungen oder Infektionen sein und es können langfristig schwere körperliche und psychische Folgeerkrankungen auftreten.
In Deutschland ist weibliche Genitalverstümmelung nicht nur strafbar, sondern auch als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung anerkannt. Im Asylverfahren kann ein bereits erfolgter oder drohender Eingriff als Fluchtgrund anerkannt werden.
Bundesministerin Franziska Giffey hat nun einen Schutzbrief im Reisepassformat - Entschieden gegen Genitalverstümmelung vorgehen - vorgestellt. Mitunterzeichnet wurde dieser von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieses Dokument soll Mädchen auch im Ausland schützen.
Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.
Der Schutzbrief kann hier heruntergeladen werden.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.02.2021 dazu finden Sie hier.
Unterstützung erhalten Betroffene rund um die Uhr über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016.