Entlastung für das Haushaltsjahr 2024
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 über den Jahresabschluss 2024 beschlossen und der Bürgermeisterin gem. § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt.Der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2024 liegt vom 15.12.2025 bis zum 22.12.2025 im...
Veröffentlicht am 10.12.2025



