Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Reinerbeck
20.07.2010
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover - Amt für Landentwicklung Hannover - |
30033 Hannover, 15.07.2010 Postfach 33 09 |
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Az.: Herten - 611 Reinerbeck |
Tel.: (0511) 30245-209 |
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010/4 - 3/10 |
Fax: (0511) 30245-500 |
Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Reinerbeck
In der vereinfachten Flurbereinigung Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369, wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
zum 15. September 2010
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Die Beteiligten haben die neuen Grundstücke zu den in den Überleitungsbestimmungen festgesetzten Zeitpunkten in Besitz, Verwaltung und Nutzung zu übernehmen. Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.
Rechte an den Früchten der alten Grundstücke setzen sich an denen der neuen Grundstücke fort.
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§§ 61 und 63 FlurbG). Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über.
Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen wird angeordnet.
Der vollständige Text der vorläufigen Besitzeinweisung mit der Begründung, der Gebietskarte und den Überleitungsbestimmungen liegt ab sofort für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, Zimmer 16, 31855 Aerzen während der Besuchszeiten zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus. Die Karte der Neuzuteilung liegt während der Dienststunden im Amt für Landentwicklung Hannover, Constantinstraße 40, Zimmer 2248, 30177 Hannover öffentlich aus.
Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten in Erläuterungsterminen am 25. und 26. August 2010(jeweils von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus Reinerbeck, Alverdisser Straße 24, 31855 Aerzen - OT Reinerbeck von Angehörigen des Amtes für Landentwicklung Hannover bekannt gegeben und auf Antrag an Ort und Stelle angezeigt. Spätere Grenzanzeigen sind kostenpflichtig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die GLL Hannover, Postfach 3309, 30033 Hannover zu richten, oder zur Niederschrift in der GLL Hannover - Amt für Landentwicklung - Constantinstraße 40, 30177 Hannover zu geben. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Flurbereinigungssenat -, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg auf Antrag ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ein entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen.
Hinweis:
Bei Antragstellung im Rahmen der Agrarförderung sind stets die Flurstücksbezeichnungen und Flächengrößen der neu zugeteilten Flurstücke anzugeben. Die Beantragung von Ausgleichszahlungen für nicht mehr existente Flurstücke (Altbestand) führt grundsätzlich zu Abzügen bei Prämienzahlungen. Bei Verpachtung ist der Pächter zwingend über diese Änderung zu informieren.
Herten
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Rinteln, den 20. Juli 2010
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz