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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Doktorsee", OT Rinteln, mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

09.09.2010

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 40 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 25.02.2009 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Doktorsee", OT Rinteln, beschlossen.

Mit der Änderung sollen im Wesentlichen Bereiche, die bisher als „Campingplätze" festgesetzt sind, zukünftig für mobile und feste Ferienhäuser genutzt werden können. Ferner sind Wellnesseinrichtungen und eine Badelagune geplant.

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 48 „Doktorsee" und ist in dem Plan (M. 1 : 10000) umrandet.

In seiner Sitzung am 08.09.2010 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Doktorsee" mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 21. September 2010 bis einschließlich 22. Oktober 2010im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Grünordnerischer Fachbeitrag mit Aussage zu möglichen Auswirkungen der B-Plan-Änderung auf Natur und Landschaft zu Ziele und Maßnahmen, Verminderung sowie Kompensationsmaßnahmen für Schutzgüter (in die Begründung der B-Plan-Änderung integriert)
  • Entwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Rinteln, den 09.09.2010

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Buchholz