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Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung des "Heinrich-Sohnrey-Weges" in "Holunderweg"

23.05.2014

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
über die Umbenennung des Heinrich Sohnrey-Weges, 31737 Rinteln

I.
Die Benennung von Straßen obliegt gemäß § 93 Abs. 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes dem Ortsrat der Ortschaft Rinteln. Dieser hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 die Umbenennung des Heinrich-Sohnrey-Weges in Holunderweg beschlossen.

I.1 Ich verfüge die Umbenennung des Heinrich-Sohnrey-Weges in Holunderweg.

Die Veränderung ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt schwarz unterlegt dargestellt.

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung.

An dem Straßenschild wird der neue Name „Holunderweg" zusätzlich angebracht. Das Schild Heinrich-Sohnrey-Weg wird nach ca. einem halben Jahr entfernt.

I.2 Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Begründung:
Der Namensgeber des Heinrich-Sohnrey-Weges hat dem NS-Regime nahestehendes Gedankengut verbreitet. Dieses ist zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt.

Die Entscheidung über die Umbenennung von Straßen steht im Ermessen der Gemeinde; Anlieger haben ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Hierzu sind die Interessen zwischen den öffentlichen Belangen und der in der umzubenennenden Straße wohnenden Einwohner/-innen abzuwägen.
Im Ergebnis dieser Abwägung überwiegt die Notwendigkeit der Straßenumbenennung mit dem Zweck, den Eindruck einer öffentlichen Würdigung Heinrich Sohnreys durch die Stadt Rinteln zu vermeiden.

I.3 Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

I.4 Die Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Rinteln - - und durch Hinweis in der Schaumburger Zeitung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Verfügung kann durch Klage angefochten werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats, von dem auf den Bekanntgabetag folgenden Tag an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, zu erheben.


Rinteln, den 15.05.2014

STADT RINTELN
DER BÜRGERMEISTER
Buchholz