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Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln zur Bürgermeisterwahl

14.05.2014

Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln


1. Am 25. Mai 2014 findet in der Stadt Rinteln die Bürgermeisterwahl statt.

    Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

    Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am 15. Juni 2014 statt.

2. Die Stadt Rinteln ist in 27 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24.04.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln zusammen.

3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.

4. Jede wählende Person hat eine Stimme.

5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimme gelten soll.

Allerdings nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel ungültig!

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

9. Wer durch Briefwahl wählt,

a) kennzeichnet seinen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet,
b) legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
c) unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl",
d) legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag,
e) verschließt den Wahlbriefumschlag,
f) übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.

Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" zu unterzeichnen.

10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Rinteln, 09.05.2014

Stadt Rinteln
Der Stadtwahlleiter


Karl-Heinz Buchholz