Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
23.10.2014
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Gemäß § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) weise ich die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden, auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister zu widersprechen.
Hierbei handelt es sich um folgende Datenübermittlung:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Gegenwärtige Anschrift
an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.
Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind an das Bürgerbüro der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, zu richten oder persönlich während der allgemeinen Öffnungs-zeiten vorzutragen.
Rinteln, den 20.10.2014
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Karl-Heinz Buchholz