Ladung zur Teilnehmerversammlung in der Flurbereinigung Aerzen
29.07.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim, den 27.07.2015
Tel.: (05121) 9129-839
Az.: Herten - 611 Aerzen 21/2 - 5/15
Ladung zur Teilnehmerversammlung in der Flurbereinigung Aerzen
Im Namen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, wird gemäß § 22 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) eine Teilnehmerversammlung anberaumt:
Dienstag, den 25. August 2015 um 19:00 Uhr
Im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Straße 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Stand des Flurbereinigungsverfahrens
3. Informationen zur vorläufigen Besitzeinweisung 2015
4. Verschiedenes
Namens des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aerzen werden hiermit alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens zu diesem Termin geladen.
Teilnehmer sind gemäß § 10 Ziffer 1 des FlurbG die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke.
Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über die Tagesordnungspunkte, so wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass er mit dem Ergebnis einverstanden ist.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss beim Terminbeginn schriftlich vorliegen und soll öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim, (Tel.: 05121/9129-839) angefordert werden.
Im Auftrage
Herten
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Rinteln, den 29.07.2015
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer