Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Ostendorfer Straße", OT Schaumburg
23.11.2015
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ostendorfer Straße", Ortsteil Schaumburg, sowie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Ostendorfer Straße)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitig Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 25.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, sowie die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem entsprechenden räumlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 10, OT Schaumburg, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB be-schlossen.
Auf dem Flurstück 4/4, Flur 14, Gemarkung Schaumburg, welches im wirksamen Flächennutzungs-plan z.Zt. als „Fläche für die Landwirtschaft", „Wohnbaufläche" sowie „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landwirtschaft" dargestellt ist, soll zukünftig die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes möglich sein.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, sollen im Plangebiet die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan in „Flächen für den Gemeinbedarf- Einrichtungen und Anlagen: Feuerwehr" geändert werden und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet liegt nördlich der Bundesstraße B 83, Hamelner Straße, und östlich der Ostendorfer Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 4/4 und 46/1, Flur 14, in der Gemarkung Schaumburg.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln
Für den Bebauungsplan Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, sowie die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden. Zu diesem Zweck findet am
Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, um 17.30 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Schaumburg, Karl-Böhning-Straße 1, 31737 Rinteln, eine Bürgerversammlung statt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Rinteln, den 20.11.2015
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer