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Bauleitplanung der Stadt Rinteln - 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg)

21.03.2016

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Bartelsweg)
- Bekanntmachung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Rat der Stadt Rinteln hat am 25.06.2015 die Aufstellung der 30. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 wurde dahingehend geändert, dass eine Reduzierung des Geltungsbereiches erfolgte. Der neue Geltungsbereich ist nachstehend beschrieben. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 25.11.2015 den Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg) gebilligt und beschlossen, den Entwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

Das räumliche Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung liegt südlich der Straße Bartelsweg und umfasst die Flurstücke 1/3 tlw. und 2/8 tlw., Flur 4, Gemarkung Rinteln. Das Änderungsgebiet ist in dem Übersichtsplan umrandet dargestellt.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan,
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:2500 i.O., © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln.

Mit der 30. Flächennutzungsplanänderung soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" in eine Sonderbaufläche „SO" mit der Zweckbestimmung „Tierpension" geändert werden. Die Änderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ehemaligen Bremer Schullandheimes zu einer Tierpension.

Der Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rinteln liegt mit Begründung einschl. Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

30. März 2016 bis einschließlich 02. Mai 2016

zu jedermanns Einsicht im Flur des Bauamtes der Stadt Rinteln, 2. Etage (Baudezernat), Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung sind: Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rinteln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Schaumburg (RROP 2003).
- Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Stand 2001).
- Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stand 1995).
- Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln.
- Verordnung der Bezirksregierung Hannover über das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges" in der Stadt Rinteln (NSG HA 210) , Landkreis Schaumburg, vom 09.12.2004.
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), Rat der europäischen Gemeinschaften vom 21.05.1992.
- Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles „Wesergebirge" in der Stadt Rinteln, Gemeinde Auetal und Samtgemeinde Eilsen, Landkreis Schaumburg, Stadthagen, 17.07.2008.
- Schalltechnische Stellungnahme zum Betrieb einer Tierpension in Rinteln, Büro Bonk- Maire- Hoppmann GbR, Garbsen, vom 12.10.2015: Hinweise zum Immissionsschutz (Beurteilung der Geräuschimmissionen der Hunde während des Freilaufs).
- Umweltbericht für die 30. Flächennutzungsplanänderung, Bereich Bartelsweg, zur Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung inkl. Eingriffsregelung (in der Begründung enthalten), Planungsbüro Reinold, Rinteln, 2015:
Schutzgüter
- Mensch/Gesundheit - Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt - Boden (mit Hinweis auf Kartenserver des NIBIS, 2015, Bodenkundliche und landwirtschaftliche Auswertungskarten, Altablagerungen und Rüstungsaltlasten sowie Bodenschätzungskarte) - Wasser (mit Hinweis auf Landschaftsrahmenplan) - Klima/ Luft - Landschaft - Kultur- und sonstige Sachgüter (mit Hinweis auf das RROP).
- Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Ausgleich.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebene umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können während der Auslegungszeit ebenfalls eingesehen werden:
- Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 07.09.2015:
Hinweis auf Sicherstellung der Löschwasserversorgung, Hinweis zum Gehölzbestand im Änderungsbereich (bedeutsame und schutzbedürftige Bereiche aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege), Hinweis auf Erfordernis floristischer und faunistischer Erhebungen, Hinweis auf angrenzendes FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister" (EU-Kennz. 3720-301), Hinweis auf angrenzendes Naturschutzschutzgebiet NSG HA 210 „Kamm des Wesergebirges", Hinweis auf Erfordernis einer Voruntersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet 112, Hinweis zum Erhalt der Gehölzbestände, Hinweis auf Lichtemissionen, Hinweis zur Verträglichkeit mit den Zielsetzungen des Landesraumordnungsprogrammes und des Regionalen Raumordnungsprogrammes.
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Schreiben vom 14.09.2015: Hinweis auf Lärmemissionen.
- Niedersächsische Landesforsten, Schreiben vom 11.08.2015: Hinweis zum FFH-Gebiet (Grundstückseinfriedung als Schutz; Beseitigung von Verunreinigungen).
- PLEdoc GmbH, Schreiben vom 13.08.2015: Auskunft über Betroffenheit von Gasleitungen.
- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Schreiben vom 26.08.2015: Hinweis zu Kommunikationsanlagen.
- Niedersächsischer Heimatbund e.V., Schreiben vom 14.09.2015: Hinweis auf Landschaftsschutzgebiet „Wesergebirge".

Rinteln, den 18.03.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer