A A A

Auslegung von Planunterlagen zur Herstellung eines Gewässers in der Gemarkung Möllenbeck

24.03.2017

Bekanntmachung

Herstellung eines Gewässers im Rahmen des Kiesabbaus in der Gemarkung Möllenbeck, Flur 3

Die Firma Kieswerk Pampel GmbH & Co. KG hat am 06.11.2015 beim Landkreis Schaumburg gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes die Planfeststellung für die Erweiterung des Kiesabbaus verbunden mit der Herstellung eines Gewässers beantragt.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 08.03.2017 liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 04. bis 18.04.2017 zur allgemeinen Einsicht aus, und zwar bei der

Stadt Rinteln, Bauamt, Klosterstraße 20, Flur 2. OG, Rinteln
während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss kann im o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Schaumburg eingesehen werden (www.Schaumburg.de/umweltinformationen).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Rinteln, den 22.03.2017

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer