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Auslegung Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Weserberghausweg III" OT Todenmann

23.06.2017

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 12 „Weserberghausweg III", OT Todenmann
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 10.05.2017 den Entwurf der nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Weserberghausweg III", OT Todenmann, einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Todenmann, nördlich der Hauptstraße L 441 und östlich des Weserberghausweges. Der Bereich liegt inmitten eines bereits bebauten Gebietes. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 41/98, 41/99 und 41/100 der Flur 1 der Gemarkung Todenmann.
Der Geltungsbereich ist im Plan (M. 1:5000) mit einer gestrichelten Linie dargestellt.


Übersichtsplan, Kartengrundlage AP 2,5 M 1:5000 i. O. (verkleinert), © 2016 LGLN, RD Hameln
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll eine bedarfsgerechte Wohnentwicklung im Zuge der Innenentwicklung der Stadt Rinteln umgesetzt werden.

Die Bebauungsplanaufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung der erheblichen Umwelteinwirkungen nach § 4c BauGB (Monitoring) entfällt.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Weserberghausweg III", einschließlich Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der Zeit vom

03.07.2017 bis einschließlich 03.08.2017

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung : Montag - Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14:00 - 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr). Ebenfalls wird der Entwurf im Internet unter , im Bereich „Wirtschaft & Wohnen", „Bauleitplanung", einzusehen sein.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rinteln, den 21.06.2017

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer