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Ladung zum Anhörungstermin in der Flurbereinigung Aerzen

03.08.2017


Öffentliche Bekanntmachung


Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim, d. 01.08.2017

Az.: Herten - 611 Aerzen 21/2 - 2/17 
Tel.: (05121) 9129-845

Ladung in der Flurbereinigung Aerzen

 

In dem Flurbereinigungsverfahren Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, wird der Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für

Donnerstag, den 7. September 2017 um 10:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Straße 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen.

anberaumt, zu dem die Beteiligten (§ 10 FlurbG) hiermit geladen werden.

Gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können. Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr.
Vorab schriftlich erhobene Widersprüche müssen in dem Termin wiederholt werden.

Von den Beteiligten, die nicht zum Anhörungstermin erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis des Termins einverstanden sind.

Jedem Teilnehmer werden rechtzeitig eine Ladung und ein ihn betreffender Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt.

Der Flurbereinigungsplan mit Übersichtskarte liegt in der Zeit vom 21.08. bis zum 04.09.2017

• im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen (Zimmer 15),
• sowie im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim (3. OG, Zimmer A 309)

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Zur Erläuterung der Abfindungen und der Unterlagen werden Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser am

Montag, den 04.09.2017 von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr sowie am
Dienstag, den 05.09.2017 von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Straße 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen

den Beteiligten zur Verfügung stehen. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten bereits bekannt gegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/9129-845) angefordert werden.

Im Auftrage

Herten

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 03.08.2017

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Dr. Joachim Steinbeck