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    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung in der Vereinfachten Flurbereinigung Rott

    22.01.2019

    Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
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    Bezirksregierung Detmold Detmold, den 17.01.2019
    Dezernat 33
    Vereinfachte Flurbereinigung
    Rott
    Az.: 33 - 81 13 04 - H. O.


    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

    In der Vereinfachten Flurbereinigung Rott werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke festgestellt.

    Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben während des Anhörungstermins am 17.01.2019 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen in diesem Termin erläutert worden. Einwendungen gegen die Ergebnisse sind nicht vorgebracht worden.

    Gründe

    Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind in einem Anhörungstermin von Bediensteten der Bezirksregierung Detmold erläutert worden. Einwendungen gegen die Ergebnisse sind nicht vorgebracht worden.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich (Postanschrift: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) oder als Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
    Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet:

    Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brdt-nrw.de-mail.de

    Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.

    Bezirksregierung Detmold
    Dezernat 33
    Im Auftrag

    gez. Runte
    (Regierungsvermessungsdirektor)


    Hinweis:
    Die öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold einzusehen unter:

    Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

    Rinteln, den 21.01.2019

    STADT RINTLEN
    Der Bürgermeister

    Thomas Priemer