Bauleitplanung der Stadt Rinteln - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 13a Abs. 3 BauGB
16.04.2019
Aufgrund § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 28.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße", OT Exten, beschlossen. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 abgesehen. Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass der Planung ist der Antrag auf Errichtung von Wohnhäusern auf den Flurstücken 137/11, 137/6 und 137/12 der Flur 4 der Gemarkung Exten. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“ kann aufgrund von bodenrechtlichen Zusammenhängen so nicht umgesetzt werden. Um den Teil, der umgesetzt werden kann, den neuen Verhältnissen anzupassen, ist die Änderung erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 umfasst die Flurstücke 137/11, 145/3, 137/6 und 137/12 der Flur 4 in der Gemarkung Exten sowie das Flurstück 8/11 der Flur 6 der Gemarkung Exten.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, M 1:5.000 im Original
Rinteln, den 11.04.2019
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dr. Joachim Steinbeck