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1. Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheides „Pro Brückentor“ gem. § 33 NKomVG

04.09.2019

Bekanntmachung des Abstimmungstages, des Abstimmungsgegenstandes und der Begründung der drei Initiatoren für den Bürgerentscheid „Pro Brückentor“ in der Stadt Rinteln

a) Termin der Abstimmung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 15.08.2019 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) „Pro Brückentor“, angezeigt am 27.03.2019, festgestellt. In der gleichen Sitzung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln beschlossen, den nach § 33 NKomVG daraus resultierenden Bürgerentscheid am 10.11.2019 durchzuführen.

b) Gegenstand der Abstimmung ist folgender Text des Bürgerbegehrens

„Sind Sie dafür, dass der Brückentorsaal in Rinteln im Eigentum der Stadt Rinteln saniert wird?“

Diese Frage der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens ist beim Bürgerentscheid am 10.11.2019 mit Ja oder Nein zu beantworten.

c) Begründung der drei Initiatoren

• Der Standort der Stadthalle Brückentor ist in der Innenstadt optimal.
• Jede Sanierung des Brückentorsaals ist viel günstiger als ein Neubau auf der „grünen Wiese“.
• Ein millionenteurer Neubau würde auf Jahre hinaus Investitionen – gerade auch in den Ortsteilen – für Schulen, Straßen, Dorfgemeinschaftshäuser und andere
   Maßnahmen einschränken.
• Die Stadt Rinteln muss Eigentümer des Brückentorsaals bleiben und darf sich nicht einem Investor ausliefern.

 

Rinteln, 30.08.2019

STADT RINTELN
Der Bürgermeister

Thomas Priemer