Öffentliche Sitzungen bei der Stadt Rinteln
12.09.2019
a) ORTSRAT TAUBENBERG
am Dienstag, dem 17.09.2019, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Wennenkamp.
Tagesordnung:
Sitzverlust eines Ortsratsmitgliedes, Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ortsratsmitgliedes, Beteiligung der Ortsräte am Haushalt 2020, Bauleitplanung der Stadt Rinteln – Erweiterung des Baugebietes „Nördlicher Maasberg“ im Ortsteil Uchtdorf.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine EINWOHNERFRAGESTUNDE statt.
b) ORTSRAT RINTELN
am Donnerstag, dem 19.09.2019, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstraße 19, Rinteln.
Tagesordnung:
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.06.2019, Bikepark am „Hainekamp“ in Rinteln, Beteiligung der Ortsräte am Haushalt 2020, Verlegung eines Schienenstranges im Zuge der Fußgängerzone in Rinteln zur Erinnerung an die Eisenbahnlinie durch die Innenstadt, Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln zur Bereitstellung von Fördermitteln im Bereich Denkmalschutz, Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln zur Wiederher-stellung der Alleeanlage in der Bahnhofsallee, Bauleitplanung im Ortsteil Rinteln; 2. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum“, OT Rinteln – Behandlung der bisher eingegangenen Stellungnahmen im Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – erneute öffentliche Auslegung, Bauleitplanung im Ortsteil Rinteln; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Graf-Adolf-Straße“, OT Rinteln – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bauleitplanung im Ortsteil Rinteln; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse“, OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte“, OT Rinteln – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bauleitplanung der Stadt Rinteln; Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO Neufassung der „Gestaltungssatzung Innenstadt“ – Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Anhörung des Ortsrates gem. § 94 NKomVG.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine EINWOHNERFRAGESTUNDE statt.
Rinteln, den 11.09.2019
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer