Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers in Folge der Abgrabung von Sand und Kies in Kalletal, Gemarkung Stemmen
04.09.2019
Bezirksregierung Detmold
Stadt Rinteln
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 UVPG a.F., §§ 74 Abs. 5 und Abs. 4 VwVfG NRW
Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers in Folge der Ab-grabung von Sand und Kies in Kalletal, Gemarkung Stemmen
I
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 14. August 2019, Az.: 54.01.14.66-001, ist der Plan zur Herstellung eines Gewässers in Folge der Abgrabung von Sand und Kies in Kalletal, Gemarkung Stemmen gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.
Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig eingegangenen Ein-wendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Der Trägerin des Vorhabens, der H. Eggersmann GmbH & Co.KG, Kalletal, wurden Auflagen erteilt.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wä-ren, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
II
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie in der Zeit
vom 12. September 2019 bis einschließlich 25. September 2019
bei der Gemeinde Kalletal und den Städten Porta Westfalica und Rinteln zu jedermanns Einsicht aus, und zwar bei der
Gemeinde Kalletal, Rathaus, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal, Bürgerbüro,
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag,
Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.08
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, Baudezernat, 2. Etage,
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Darüber hinaus sind die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen im Internet über
www.kalletal.de > Bekanntmachungen
www.portawestfalica.de/bauleitplanung > Planfeststellungen
zugänglich.
Unabhängig davon wird der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold eingestellt (www.brdt.nrw.de > Bekanntmachungen/Amtsblätter > Abwasser/Gewässer/Hochwasser). Darauf, dass nur die Auslegung vor Ort rechtlich verbindlich ist, wird vorsorglich hingewiesen.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 54
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
poststelle@brdt.nrw.de
De-Mail: poststelle@brdt-nrw.de-mail.de
schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, sowie gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW), sofern ihnen der Beschluss nicht individuell zugestellt wurde.
III
Der Planfeststellungsbeschluss weist unter Ziffer D. folgende Rechtsbehelfsbelehrung aus:
„D. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim
Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden
Postanschrift: Postfach 32 40, 32389 Minden
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin Klage erheben.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts (poststelle@vg-minden.nrw.de) erhoben wer-den. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischen-Rechtsverkehrs-Verordnung (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung – ERVV) vom 24. No-vember 2017, BGBl. I S. 3803).
Hinweis: weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de“
Detmold, den 28.08.2019
Im Auftrag
gez. Späth
Rinteln, den 28.08.2019
Im Auftrag
gez.Stefan Eggert-Edeler
Baudezerntent