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Bekanntmachung zur Rechtsänderung Unterstützungsunterschriften

24.06.2021

Für die Wahlvorbereitungen der Kommunalwahl am 12. September 2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge auf die geänderte Rechtslage hin:

Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 abschließend über den Gesetzesentwurf LT-Drucksache 18/8647 beraten und diesen mit einigen Änderungen angenommen. Die Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) ist am 18. Juni 2021 erfolgt und am 19. Juni 2021 – mit Ausnahme des Artikel 2 Nr. 7 Buchst. a und b sowie Nrn. 8 und 19 – in Kraft getreten. Danach wird für die Kommunalwahl am 12. September 2021 die nach § 21 Abs. 9 Satz 2 i.V.m. § 45 d Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften jeweils reduziert.

Gemäß des neu in Kraft getretenen § 52 d NKWG sind für die Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften folgende Änderungen eingetreten:

1.1 Gemeindewahl

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss von mindestens 12 (vorher: 30) Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

1.2 Ortsratswahl

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsrates der Ortschaften

  • Ahe-Engern-Kohlenstädt
  • Deckbergen-Schaumburg-Westendorf
  • Exten
  • Hohenrode-Strücken
  • Krankenhagen-Volksen
  • Möllenbeck
  • Steinbergen
  • Taubenberg
  • Todenmann

muss von mindestens 4 (vorher: 10) Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsrates der Ortschaft

  • Rinteln

muss von mindestens 8 (vorher: 20) Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

1.3 Direktwahl

Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl muss von mindestens 72 (vorher: 180) Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

1.4 Sonstiges

Alle weiteren Angaben der Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln vom 13.04.2021 bleiben unverändert.

 

Rinteln, 21.06.2021

 

Stadt Rinteln

Der Stadtwahlleiter
Thomas Priemer