Verkaufsoffener Sonntag am 04. Juli 2021
29.06.2021
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in der z.Zt. geltenden Fassung wird folgendes bekanntgemacht:
Über die Regelungen des § 4 Abs. 1 NLöffVZG hinaus dürfen die Verkaufsstellen in dem als Ausflugsort anerkannten Bereich der historischen Altstadt am 04. Juli 2021 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr anlässlich der Veranstaltung „Weser erleben“ geöffnet werden.
Die Allgemeinverfügung mit dem begründenden Teil und der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadt Rinteln, Amt für Sicherheit und Ordnung, Raum 117, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln, eingesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel: 05751-403-176) wird empfohlen.
Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 3 S.2, Abs. 4 S. 4 VwVfG i.V.m. § 1 NVwVfG einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer