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Neufassung der Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“

13.08.2021

Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt, das Naturschutzgebiet "Kamm des Wesergebirges" an das FFH-Gebiet "Süntel, Wesergebirge, Deister" inhaltlich anzupassen und die NSG-Grenze an die FFH-Gebietsgrenze anzugleichen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus europarechtlichen Verpflichtungen zur hoheitlichen Sicherung der sog. Natura 2000-Kulisse.

Der Verordnungsentwurf umfasst den Kamm des Wesergebirges im Landkreis Schaumburg, der sich durch einen westlichen und einem östlichen Teil auszeichnet. Der westliche Teil des Naturschutzgebietes befindet sich ca. 1 km nördlich der Stadt Rinteln und erstreckt sich über die Höhenzüge Hainholz und Luhdener Klippen. Ca. 1 km nördlich der Ortschaft Westendorf beginnt der östliche Teil und zieht sich über die Höhenzüge Westendorfer Egge und Ostendorfer Egge, unterhalb der Paschenburg einschließlich des Höhenzuges Möncheberg bis an die Kreisgrenze zum Landkreis Hameln-Pyrmont, nördlich der Ortschaft Rohdental. Das geplante Naturschutzgebiet "Kamm des Wesergebirges" umfasst rund 518 ha.

Gemäß § 22 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz erfolgt die öffentliche Auslegung der Entwürfe der vorgenannten Verordnungen mit den dazugehörigen Karten nebst Begründung in der Zeit vom

23.08.2021 bis einschließlich 23.09.2021

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Montag - Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

Termine zur Einsicht können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:

Herr Manja:                 (Tel.: 05751/403-174)
Frau Ben Brahim:       (Tel.: 05751/403-215)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden.

Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Anregungen und Bedenken im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln (Stadt Rinteln, Amt für Hochbau und Stadtentwicklung, Klosterstr. 20, 31737 Rinteln) vorbringen. Ihre Anregungen und Bedenken können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Anregungen und Bedenken können in der Zeit der Auslegung auch beim Landkreis Schaumburg, Untere Naturschutzbehörde, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, schriftlich, elektronisch (E-Mail: naturschutz@schaumburg.de) oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis:

Die öffentlich ausgelegten Unterlagen werden während der Auslegungszeit auch unter www.schaumburg.de bereitgestellt.

 

 

Rinteln, den 12.08.2021

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung des allgemeinen Vertreters

 
Stefan Eggert-Edeler