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WAHLBEKANNTMACHUNG - Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Rinteln

02.09.2021

Nach der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Rinteln vom 16.03.2006 ist in der Stadt Rinteln ein Behindertenbeirat zu bilden. Der Behindertenbeirat ist eine legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für alle in der Stadt Rinteln lebenden Menschen mit Behinderung. Er vertritt ihre Belange gegenüber der Stadt und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Die Mitglieder des Behindertenbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und weisungsunabhängig aus.

Der Behindertenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder sollen möglichst verschiedenen Behinderungsarten angehören. Gegebenenfalls können auch besonders geeignete fachkundige Personen ohne Behinderung dem Behindertenbeirat angehören, die aktiv in der kommunalen Behindertenarbeit mitarbeiten möchten. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll jedoch eine Behinderung haben. Die Mitglieder des Behindertenbeirates müssen am Tag ihrer Entsendung das passive Wahlrecht zum Rat der Stadt Rinteln besitzen. Sie dürfen kein Mandat bei der Stadt Rinteln haben.

Die Mitglieder des Behindertenbeirates werden durch eine Delegiertenversammlung aus den Reihen der Delegation für eine Wahlzeit von fünf Jahren gewählt. Die Sitzung der Delegiertenversammlung findet am Mittwoch, 13.10.2021 um 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstraße 20, Raum 535, statt. Die Amtszeit des Behindertenbeirates beginnt am 01.11.2021.

Alle in der Behindertenarbeit tätigen Gruppierungen und nicht in Gruppen organisierten Personen, die von der Stadt Rinteln nicht schriftlich aufgefordert sind, Delegierte zu entsenden, werden hiermit auf die vorgenannte Delegiertenversammlung am 13.10.2021 hingewiesen. Sie können bis einschließlich 15.09.2021 bei der Stadt Rinteln (Stadt Rinteln; Amt für Bildung, Kultur und Sport; Klosterstraße 19; 31737 Rinteln) die Aufnahme in die Delegiertenversammlung beantragen. Bitte teilen Sie dazu den Namen, den Vornamen, das Geburtstagsdatum und die Anschrift des oder der Delegierten mit.

Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen, von diesen benannt, Betreuerinnen bzw. Betreuer von behinderten Menschen oder in der Behindertenarbeit tätig und in den Behindertenbeirat wählbar sein.

Die Stadt Rinteln lädt zu gegebener Zeit die ihr genannten Delegierten zu der o.g. Delegiertenversammlung ein und führt die Wahl durch.

 

Rinteln, den 02.09.2021

STADT RINTELN
Der Bürgermeister  

Thomas Priemer