Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln - Auf dem Bockskamp
20.10.2021
Der Rat der Stadt Rinteln hat die Straße „Auf dem Bockskamp“ Rinteln, mit Beschluss vom 14.10.2021 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sie erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die gewidmete Straßenfläche ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt schwarz unterlegt dargestellt.
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Rinteln.
Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Straßenverkehrsordnung ausgewiesen.
Diese Widmung kann durch Klage angefochten werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats, von dem auf der Bekanntgabe folgenden Tag an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, zu erheben.
Rinteln, den 14.10.2021
STADT RINTELN
DER BÜRGERMEISTER
Thomas Priemer