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Elektronische Kommunikation zum 01. Januar 2022 / Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

03.01.2022

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732) tritt am 01. Januar 2022 die geänderte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft. Diese regelt u.a. in § 3a NBauO n. F. die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation.

Die Vorschrift des § 86 Abs. 8 NBauO n. F. räumt den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, den Beginn der elektronischen Kommunikation auf spätestens den 1. Januar 2024 festzulegen. Die Stadt Rinteln schafft zum gegenwärtigen Zeitpunkt die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation und macht daher von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Es wird hiermit gem. § 86 Abs. 8 Satz 2 NBauO n. F. bekannt gegeben, dass die Stadt Rinteln den Beginn der elektronischen Kommunikation nach § 3a NBauO n. F. auf den 1. Januar 2024 festlegt.

Entsprechend § 86 Abs. 8 S. 3 NBauO n. F. sind daher Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen abweichend von § 3 a Abs. 1 NBauO n. F. bis zum o. g. Zeitpunkt als Dokument in Papierform zu übermitteln.

Gem. § 86 Abs. 8 S. 2 NBauO n. F. wird hiermit der Beginn der elektronischen Kommunikation entsprechend der o.g. Gesetzesänderung öffentlich bekannt gemacht.

 

Rinteln, 16.12.2021 

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin

Andrea Lange