Bauleitplanung der Stadt Rinteln - Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln
21.07.2022
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“ im Ortsteil Rinteln gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planung betrifft eine innerörtlich gelegene unbebaute Konversionsfläche. Das Plangebiet grenzt östlich der Kurt-Schumacher-Straße, im Norden an das Bebauungsgebiet des Schubertwegs und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 2,94 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.
Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit Grünflächen dar und wird im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird der FNP für das Plangebiet Wohnbauflächen und Grünflächen darstellen. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung, der Begründung und weitere Gutachten zum B-Plan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, OT Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29.07.2022 bis einschließlich 30.08.2022
im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.
Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch unter folgenden Nummern vereinbart werden:
05751/4030
05751/403174
05751/403161
Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift ist ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.
Rinteln, den 07.07.2022
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Andrea Lange