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Information zu den Dauerbescheiden für die Vorauszahlung der Gewerbesteuer

21.01.2025

Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass zu Anfang dieses Jahres nur die Gewerbebetriebe einen neuen Gewerbesteuerbescheid für Vorauszahlungen erhalten haben, bei denen sich Änderungen zu der Festsetzung für 2024 ergeben haben.

Gemäß § 19 Gewerbesteuergesetz (GewStG) behalten die im Jahr 2024 erlassenen Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheide solange ihre Gültigkeit, bis aufgrund von Änderungen ein neuer Bescheid erlassen wird.

Für Gewerbesteuerzahler, die keinen Vorauszahlungsbescheid für 2025 erhalten haben, gilt bis auf weiteres die bisherige Festsetzung. Um Mahnungen zu vermeiden, überweisen Sie bitte zu den Fälligkeiten 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahresbetrages 2024 für Vorauszahlungen an die Stadtkasse Rinteln. Sofern eine Ermächtigung für das Sepa-Lastschriftverfahren erteilt wurde, erfolgen die Abbuchungen wie gewohnt.