Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Ölbergen für den Brunnen Ölbergen des Wasserverbandes Nordschaumburg
07.02.2025
Bekanntmachung
Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Ölbergen für den Brunnen Ölbergen des Wasserverbandes Nordschaumburg
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung soll zum Schutz des Grundwassers im Ein-zugsgebiet des Brunnens Ölbergen im Bereich des Landkreises Schaumburg ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden.
Der Landkreis Schaumburg hat nach den §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) sowie §§ 91 Abs. 1, 129 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, Wasserschutzgebiete festzusetzen.
Vor Erlass einer WSG-Verordnung führt der Landkreis Schaumburg gemäß § 91 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.
Öffentliche Auslegung
Die Antragsunterlagen mit den Karten der neuen Grenzen sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung und den Schutzbestimmungen liegen in der Zeit vom
14.02.2025 bis 13.03.2025
zu jedermanns Einsichtnahme an folgenden Stellen während der Öffnungszeiten aus:
Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Zimmer 323
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
wasser@schaumburg.de
Telefon 05721/703-1416
Stadt Rinteln
Klosterstr. 19-20
31737 Rinteln
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
stadtentwicklung@rinteln.de
Telefon 05751/403-174
Gemeinde Auetal
Rehrener Straße 25
31749 Auetal
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
rathaus@auetal.de
Telefon 05752 181-60
Diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen werden in der Zeit vom 14.02.2025 bis 13.03.2025 auch im Internet des Landkreises Schaumburg unter www.schaumburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 27.03.2025 (einschließlich), schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen eingereicht werden.
Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden bei dem Landkreis Schaumburg gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie der den ausgelegten Antragsunterlagen beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.
Anschließend wird der Landkreis Schaumburg einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin