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Brenntage für pflanzliche Abfälle

01.01.2003

Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass im Stadtgebiet Rinteln die Herbstsaison für das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Jahr erst am 17.10.2008 beginnt.
Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15.10. bis 31.10.2008, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
 
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
 
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
 
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung.