Brenntage für pflanzliche Abfälle
01.01.2003
Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass im Stadtgebiet
Rinteln die Herbstsaison für das Verbrennen von Gartenabfällen in
diesem Jahr erst am 17.10.2008 beginnt.
Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen
pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln dürfen
Gartenabfälle im Zeitraum 15.10. bis 31.10.2008,
jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00
Uhr, verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw.
Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten
sind beim Verbrennen unbedingt folgende
Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist
eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar
vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug
und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen
ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden,
bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener
Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser
und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für
Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer
403124 zur Verfügung.