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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

11.06.2003

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Die Stadt Rinteln bittet alle Haus- und Grundstückseigentümer ihre Anpflanzungen so zu pflegen und zu unterhalten, dass die Verkehrssicherheit auf den Straßen sowie den Rad- und Fußwegen entlang der Grundstücke nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt wird.

Hecken und Sträucher sollten bis auf die Grundstücksgrenze und Baumkronen über Rad- und Gehwegen bis auf eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m, über Fahrbahnen bis auf eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 m zurückgeschnitten werden. Insbesondere die Eigentümer der im Bereich des Heckenrundweges im Ortsteil Rinteln gelegenen Grundstücke werden gebeten, durch Rückschnitt der Hecken für eine ausreichende Durchgangsbreite zu sorgen.

Weiterhin sollten Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschilder für jedermann gut erkennbar sein und gegebenenfalls freigeschnitten werden.

Die Stadt Rinteln bedankt sich im Interesse der Verkehrssicherheit und im Namen vieler Verkehrsteilnehmer bereits jetzt bei den betroffenen Grundstückseigentümern für deren Unterstützung.