Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
11.06.2003
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
Die Stadt Rinteln bittet alle Haus- und Grundstückseigentümer ihre
Anpflanzungen so zu pflegen und zu unterhalten, dass die
Verkehrssicherheit auf den Straßen sowie den Rad- und Fußwegen
entlang der Grundstücke nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt
wird.
Hecken und Sträucher sollten bis auf die Grundstücksgrenze und
Baumkronen über Rad- und Gehwegen bis auf eine lichte Höhe von
mindestens 2,20 m, über Fahrbahnen bis auf eine Durchfahrtshöhe von
mindestens 4,00 m zurückgeschnitten werden. Insbesondere die
Eigentümer der im Bereich des Heckenrundweges im Ortsteil Rinteln
gelegenen Grundstücke werden gebeten, durch Rückschnitt der Hecken
für eine ausreichende Durchgangsbreite zu sorgen.
Weiterhin sollten Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschilder für
jedermann gut erkennbar sein und gegebenenfalls freigeschnitten
werden.
Die Stadt Rinteln bedankt sich im Interesse der Verkehrssicherheit
und im Namen vieler Verkehrsteilnehmer bereits jetzt bei den
betroffenen Grundstückseigentümern für deren Unterstützung.