Von "Tretminen" und der Pflicht der Hundehalter
10.12.2003
Von Tretminen" und der Pflicht der Hundehalter
Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass Hundehalter
ihren Verpflichtungen zur Beseitigung der Hinterlassenschaften
ihrer Hunde nicht nachkommen. Besonders häufig sind die
Hinterlassenschaften im Innenstadtgebiet anzutreffen. In manchen
Gassen wird besonders gern Gassi" gegangen, so dass nachfolgende
Passanten fast nur noch im Zick-Zack-Kurs diese Gassen begehen
können.
Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass nach der Verordnung zur
allgemeinen Gefahrenabwehr die Tierhalter verpflichtet sind,
Verunreinigungen durch die Hunde auf den Fußgängern vorbehaltenen
Flächen und Grünanlagen zu beseitigen. Wer zu Hause keine Tüte
dafür hat, kann sich zu diesem Zweck kostenlose Plastiktüten im
Rathaus besorgen. Die Tüten mit den aufgesammelten
Hinterlassenschaften können im öffentlichen Papierkorb entsorgt
werden.
Spielplätze und Sandkästen sind tabu für Bello & Co.". Durch
Hundekot entstehen hier besondere Gefahren für Kleinkinder. Deshalb
lässt die Stadtverwaltung in jedem Jahr den Sand auf den
Spielplätzen austauschen; eine Maßnahme die viel Zeit und
Steuergelder kostet. Eine Maßnahme die nicht nötig wäre, wenn jeder
Tierhalter verantwortungsbewusst handeln würde.
Ich zahle doch Hundesteuer" ist das Argument, mit dem
uneinsichtige Zeitgenossen nach einer Rechtfertigung suchen. Dazu
heißt es aus dem Rathaus: Der beglichene Steuerbescheid ist keine
Lizenz zum Häufchenmachen !
Für die Nichtbeseitigung von Hundekot hat der Gesetzgeber Geldbußen
vorgesehen. Ein nicht beseitigter Hundehaufen kann mit einer
Geldbuße geahndet werden. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges
Bußgeld.