Stille Feiertage
14.11.2007
Der Volkstrauertag (18. November) und der Totensonntag (25.
November) sind die stillen Feiertage im Monat November.
Das Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Rinteln weist aus diesem Grunde auf die Regelungen des Nds. Feiertagsgesetzes hin, welches für diese Tage besondere Beschränkungen vorsieht.
Das Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Rinteln weist aus diesem Grunde auf die Regelungen des Nds. Feiertagsgesetzes hin, welches für diese Tage besondere Beschränkungen vorsieht.
Es ist ab 05.00 Uhr morgens untersagt, Veranstaltungen in
Räumen mit Schankbetrieb durchzuführen, sofern diese über den
Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (z.B. Tanzveranstaltungen).
Spielhallen müssen geschlossen bleiben. Das gilt auch für
Veranstaltungen, die mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik
oder anderen Festveranstaltungen verbunden sind, sowie für
öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art.
Nicht unter das Verbot des Nds. Feiertagsgesetzes fallen alle
öffentlichen Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der
Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten
Charakter des jeweiligen Feiertages Rücksicht nehmen.
Für Nachfragen steht Andreas Buchmeier vom Amt für Ordnung und
Soziales der Stadt Rinteln unter der Telefon-Nummer 403-124 mit
Auskünften zur Verfügung.