Warnung vor falschen behördlichen Anrufen
18.02.2008
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Rinteln darauf hin, dass
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht die
Rintelner Gastwirte anrufen oder aufsuchen, um sie auf den Aushang
der aktuellen Fassung des Jugendschutzgesetzes bzw. auf ein sonst
drohendes Bußgeld hinzuweisen.
Hintergrund dieser Mitteilung ist ein Anruf bei einem
Rintelner Gastwirt. Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin des
Ordnungsamtes aus.
Sie wies ihn auf den Aushang des Jugendschutzgesetz in
neuester Fassung hin. Gleichzeitig bot sie ihm die Übersendung
eines aktuellen Exemplares für 70 € per Nachnahme an. Eine
Rufnummer wurde bei dem Telefonat übrigens nicht übertragen.
Gastwirte sind nach § 3 Jugendschutzgesetz verpflichtet, in
ihren Räumen das Gesetz durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren
Aushang bekannt zu machen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom
23.07.2002 ist am 20.07.2007 geändert worden; die Änderungen sind
am 01.09.2007 in Kraft getreten.
Ein Musteraushang zum Herunterladen befindet sich unter
anderem auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer
Hannover:
In Gaststättenangelegenheiten können Sie sich im Amt für
Ordnung und Soziales an Herrn Depping (Tel. 403-178) und Frau
Homeier (Tel. 403-176) wenden.
Bei Anrufen aus dem Rathaus wird im Regelfall die Rufnummer
übertragen. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines behördlichen
Anrufes haben, bitten Sie um die Rufnummer. Rufen Sie zurück, bevor
Sie eine Verpflichtung eingehen.