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Warnung vor falschen behördlichen Anrufen

18.02.2008

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Rinteln darauf hin, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht die Rintelner Gastwirte anrufen oder aufsuchen, um sie auf den Aushang der aktuellen Fassung des Jugendschutzgesetzes bzw. auf ein sonst drohendes Bußgeld hinzuweisen.
 
Hintergrund dieser Mitteilung ist ein Anruf bei einem Rintelner Gastwirt. Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin des Ordnungsamtes aus.
 
Sie wies ihn auf den Aushang des Jugendschutzgesetz in neuester Fassung hin. Gleichzeitig bot sie ihm die Übersendung eines aktuellen Exemplares für 70 € per Nachnahme an. Eine Rufnummer wurde bei dem Telefonat übrigens nicht übertragen.
 
Gastwirte sind nach § 3 Jugendschutzgesetz verpflichtet, in ihren Räumen das Gesetz durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23.07.2002 ist am 20.07.2007 geändert worden; die Änderungen sind am 01.09.2007 in Kraft getreten.
 
Ein Musteraushang zum Herunterladen befindet sich unter anderem auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Hannover:

 
In Gaststättenangelegenheiten können Sie sich im Amt für Ordnung und Soziales an Herrn Depping (Tel. 403-178) und Frau Homeier (Tel. 403-176) wenden.
 
Bei Anrufen aus dem Rathaus wird im Regelfall die Rufnummer übertragen. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines behördlichen Anrufes haben, bitten Sie um die Rufnummer. Rufen Sie zurück, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen.