Straßenreinigung anlässlich Wintereinbruch
09.01.2009
Seitens der Stadt Rinteln wird anlässlich des Wintereinbruchs
auf die Straßenreinigung hingewiesen. Nach der „Verordnung über
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Stadt
(Straßenreinigungs-Verordnung)“ erstreckt sich die
Reinigungspflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder
der ihnen gleichgestellten Personen, soweit die Stadt die
Fahrbahnen einschl. Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-
sowie Sicherheitsstreifen reinigt, auf die Geh- und Radwege bzw.
gemeinsame Geh- und Radwege.
Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege, Gehwege einschließlich
gemeinsamer Rad- und Gehwege sowie Radwege mit einer geringeren
Breite als 1,20 m ganz die übrigen mindestens in einer Breite von
1,20 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein
ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,20 m neben der
Fahrbahn, oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußeren
Rand der Fahrbahn freizuhalten. In Fußgängerzonen und in
Verkehrsflächen ohne Trennung in Fahrbahn und Gehwege ist – an den
jeweiligen Rändern verlaufend – ein ausreichend breiter Streifen
von durchgängig mindestens 1,20 m zu räumen.
Die Straßenabläufe, Hydranten und Versorgungseinrichtungen
sind Schnee- und Eisfrei zu halten; außerdem bei Tauwetter die
Gossen.
Schnee und Eis dürfen nur so gelagert werden, dass der Verkehr
auf der Fahrbahn, dem Radweg, dem Gehweg und dem gemeinsamen Rad-
und Gehweg sowie den Randstreifen in Verkehrsflächen ohne Trennung
in Fahrbahn und Gehwege und in Fußgängerzonen gefährdet oder mehr
als den Umständen nach unvermeidbar behindert wird.
Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln so zu streuen, so
dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Das Schneeräumen und Streuen muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn-
und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein und ist bei
Notwendigkeit bis 22.00 Uhr zu wiederholen.
Die Stadt Rinteln weist weiterhin darauf hin, dass das Betreten der öffentlichen Gewässer auf Grund der noch nicht tragfähigen Eisflächen verboten ist.
Sobald das Eis eine ausreichende und damit vertretbare
Eisstärke hat, wird dieses in der hiesigen Presse bekannt
gegeben.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die möglichen Gefahren
bei Betreten der Gewässer hinzuweisen.