Brenntage für pflanzliche Abfälle
02.04.2009
Am Freitag, 03. April und Samstag 04. April dürfen im Gebiet
der Stadt Rinteln bei geeigneter Witterung pflanzliche Abfälle
verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw.
Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten
sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände
einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug
und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen
ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden,
bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener
Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für
Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer
403124 zur Verfügung.