Vermeidung von Lärm
05.06.2009
Anlässlich der bereits laufenden Saison für Gartenarbeiten
weist das Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Rinteln
auf die in der Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr in
der Stadt Rinteln enthaltenen Regelungen zur Vermeidung von Lärm
hin.
Gemäß § 3 Abs. 1 dieser Verordnung dürfen motorbetriebene
Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenscheren, Sägen o. ä.) nur werktags
von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr benutzt
werden.
Diese Festsetzungen gelten gem. § 3 Abs. 2 nicht für
gewerblich genutzte Geräte und für die Pflege öffentlicher Anlagen
außerhalb von allgemeinen und reinen Wohngebieten in der Zeit von
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses
wird gebeten, die festgesetzten Ruhezeiten einzuhalten.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Ordnung und Soziales
der Stadt Rinteln unter der Telefon - Nr. 403-124 zur
Verfügung.