Brenntage für pflanzliche Abfälle
15.10.2009
Am 16.10.2009 beginnt im Stadtgebiet Rinteln die Herbstsaison
für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.
Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15.10. bis 31.10., jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 25 m zu Gebäuden,
- 300 m zu Krankenanstalten.
- Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15.10. bis 31.10., jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 25 m zu Gebäuden,
- 300 m zu Krankenanstalten.
- Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar
vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener
Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für
Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer
403-124 zur Verfügung.