Änderung der Bewohnerparkregelung in der Stadt Rinteln
08.12.2009
Änderung der Bewohnerparkregelung in der Stadt
Rinteln
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine Änderung
der Bewohnerparkregelung für das östliche Altstadtquartier
beschlossen.
Bisher war die zulässige Höchstparkdauer für Bewohner der
betroffenen Straßenzüge im östlichen Altstadtquartier auf 6 Stunden
täglich während der gebührenpflichtigen Parkzeiten begrenzt.
Diese Zeitbegrenzung wird ab dem 01.01.2010 aufgehoben.
Inhaber eines Bewohnerparkausweises bzw. einer entsprechenden
Ausnahmegenehmigung können ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt ohne
jegliche zeitliche Begrenzung in den Straßenzügen Mühlenstraße,
Brennerstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Bäckerstraße,
Kreuzstraße, Schulstraße, Kapellenwall und Herrengasse
abstellen.
Ende 2010 wird von der Verwaltung überprüft, wie sich diese
Änderung der Bewohnerparkregelung und die dadurch zugelassenen
Dauerparkzustände auf die im östlichen Altstadtquartier
ansässigen Gewerbebetriebe auswirken.